„Wir helfen Menschen in Not. Bei uns soll niemand an der Anwaltsrechnung scheitern.“
Wie helfen im Rahmen von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.
Schicken Sie uns Ihre Unterlagen über unsere Online-Kanzlei, per WhatsApp oder per Email. Wir prüfen, ob wir helfen können.
Oder kontaktieren Sie uns für einen persönlichen Anwaltstermin an einem unserer 5 Standorte in Berlin.
Seit 15 Jahren kämpfen wir gegen Bundesagentur gegen rechtswidrige Bürgergeld Bescheide und für Ihren Arbeitsplatz.
Unsere Mandantschaft bewertet uns im Durchschnitt mit über 4,9 Sternen von 5 möglichen bei über 500 Bewertungen.
Fachanwältin Rudolph hat über 15 Jahre Berufserfahrung Im Sozialrecht.
Rechtsanwältin Ackermann kämpft als Anwältin für Ihre Rechte in der Familie.
Das Einkommen eines Bürgers ist das Grundeinkommen, d.h. die Grundsicherung für Arbeitnehmer und Bedürftige. Genannt wird es, das Bürgergeld. Es handelt sich um eine Form der sozialstaatlichen Förderung und es ersetzt das bisherige Hartz IV, ab Januar 2023.
Das Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen, sondern ist ebenfalls an wichtige Voraussetzungen geknüpft. Die wichtigste Voraussetzung, ist die Notwendigkeit.
Anspruch auf Bügergeld besteht:
Ebenfalls, muss der gewöhnliche Aufenthalt des Anspruchstellers in der Bundesrepublik Deutschland sein.
Ebenfalls, wie bei dem bisherigen Hartz IV, wird das Bürgergeld nur auf Antrag gewährt. Wie auch bereits bei dem Bezug von Hartz IV, muss der Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Auch wie bereits bei Hartz IV, haben bestimmte Personengruppen keinen oder nur einen eingeschränkten Anspruch auf Bürgergeld.
Der Anspruch auf Bürgergeld entfällt für:
Liegen folgende Gründe vor, haben ausländische Staatsbürger keinen Anspruch auf das Bürgergeld:
Gut für die Bezieher des Bürgergeldes ist, dass sich der Regelsatz deutlich erhöht. Der Regelsatz für eine alleinstehende Person beträgt ab dem 01.01.2023, 502,00 €. Dies ist eine Steigerung des Regelsatzes um 53,00 €.
502,00 € - für eine alleinstehende Person
451,00 € - für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft
420 Euro – für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
348 Euro – für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
318 Euro – für Kinder bis einschließlich 5 Jahren
Die Auszahlungstermine des Bürgergeldes, erfolgen wie bei dem vorherigen Hartz IV, am letzten Werktag des Vormonats.
Eine weitere, hervorzuhebende Änderung ist, dass Bezieher des Bürgergeldes auch bei unangemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung im ersten Jahr des Bezuges, in Ihrer Wohnung verbleiben dürfen und die vollständigen Kosten durch die Behörde gezahlt werden.
Wichtig hierbei ist jedoch, dass die Heizkosten weiterhin angemessen sein müssen.
Sollte Ihnen dieses Recht verwehrt werden, ist es zwingend notwendig, dass Sie einen Anwalt aufsuchen. Dieser kann Ihr Recht gegenüber der Behörde durchsetzen und Ihren Anspruch im Rahmen des Bürgergeldes durchsetzen.
Das selbst genutzte Wohneigentum, wird unabhängig von seiner Fläche von der Vermögensberücksichtigung ausgenommen.
Im ersten Jahr des Leistungsbezuges, wird das Vermögen in Höhe von 30.000 € nicht bei Ihrem Anspruch auf Bürgergeld angerechnet.
Ziel dessen soll sein, dass die Menschen nicht sofort ihre Ersparnisse verbrauchen müssen.
Daher ist es wichtig, Ihren Bescheid durch einen Anwalt prüfen zu lassen, sofern Sie eine Ablehnung aufgrund Ihres Vermögens erhalten.
Wichtig zu erwähnen ist, dass die Liste der komplett freigestellten Vermögensgegenstände erweitert worden sind. Alle Versicherungsverträge, die der Alterssicherung dienen, sind nicht mehr als Vermögen zu berücksichtigen.
Weiterhin besteht der Grundsatz des Förderns und Forderns. Die Sanktionen des Jobcenters, standen schon seit geraumer Zeit in der Kritik. Mit der Einführung des Bürgergeldes werden die Sanktionen zwar nicht abgeschafft, jedoch werden sie neu geregelt.
Diese sind nunmehr wie folgt geregelt:
Die Grundabsetzbeträge für Schüler, Studierende und Auszubildende werden durch das eingeführte Bürgergeld erhöht. Hierbei soll maßgeblich deutlich gemacht werden, dass sich eine Arbeitsaufnahme lohnt. Weiterhin wird der Anreiz erhöht, eine Beschäftigung aufrecht zu erhalten.
Für Rückforderungen wurden nunmehr, eine sogenannte Bagatellgrenze eingeführt. Diese dient zur Entlastung der Verwaltung und Rechtvereinfacherung.
Durch einen von Leistungsberechtigten und Integrationsfachkräften gemeinsam erarbeiteten Kooperationsplan, wurde nunmehr die bisherige Eingliederungsvereinbarung im SGB-II abgelöst.
In diesem Kooperationsvertrag wird klar, die gemeinsam entwickelte Eingliederungsstrategie dokumentiert. Der Kooperationsplan ist ein Kernelement des neuen Bürgergeld-Gesetzes, da er den Eingliederungsprozess steuert. Anders als zur vorherige Eingliederungsvereinbarung, sind an ihm weniger rechtliche Folgen geknüpft.
Wie bereits in der Eingliederungsvereinbarung, sind im Kooperationsplan, Mitwirkungspflichten vereinbart. Diese sind: Eigenbemühungen, Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge sowie die Teilnahme an Maßnahmen.
Mit dem neuen Kooperationsvertrag soll die Selbstverantwortung der Leistungsbezieher sowie ihr Vertrauen zu den Integrationsmitarbeitern gestärkt werden.
Es wird nunmehr durch Einführung des Bürgergeldes möglich sein, dass Leistungsbezieher, eine ganzheitliche Betreuung durch die Agentur für Arbeit oder durch einen Dritten erhält.
Weiterhin sollen Anreize für mögliche Weiterbildungen geschaffen werden, der Bürgergeldbonus soll eingeführt werden sowie die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs erfolgen.
Mit Einführung des Bürgergeld-Gesetztes, wurde der Vermittlungsvorrang im SBG II abgeschafft. Die Eingliederung in Arbeit, auch bei der Auswahl der Leistungen zur Eingliederung soll somit gestärkt werden. Es sollen lediglich kurzfristige Beschäftigungen vermieden werden und Chancen auf nachhaltige Integrationen gestärkt werden. Zum Erreichen dessen, wurde ein Gleichklang mit der Regelung des Dritten Sozialgesetzbuches hergestellt.
Ein weiterer großer Anreiz im Rahmen des Bürgergeldes wird sein, das geringqualifizierte auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung gefördert werden sollen. Somit soll ihnen der Zugang zum Fachkräftemarkt sowie zum allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Mit Einführung des Bürgergeldes erhalten Teilnehmende an einer Weiterbildung im SGB II und SGB II Bezug, zukünftig eine Weiterbildungsgeld in Höhe von 150,00 € monatlich. Die Prämienregelungen für den erfolgreichen Abschluss einer Zwischen- und Abschlussprüfung hingegen, wurden abgeschafft.
Es ist nunmehr durch die Neuregelung im SBG II und SGB II möglich, bei Bedarf eine Umschulung im Rahmen einer geförderten Weiterbildung in drei Jahren zu besuchen. Im Rahmen von Hartz IV waren dies zwei Jahre. Des Weiteren wurde der Bürgergeldbonus in Höhe von 75,00 € monatlich für die Teilnahme an Maßnahmen eingeführt, welche für eine nachhaltige Integration von besonderer Bedeutung ist.
Hierzu ist kurz und knapp mitzuteilen, dass es für Beziehende von Bürgergeld keinen Anspruch mehr auf Übergangsgeld während der Teilnahme an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gibt.
Der Sinn des Bürgergeldes ist, dass es die Menschen, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen und die Würde des Einzelnen Menschen achten soll. Es soll möglichst unkompliziert und digital zugänglich sein.
Weiterhin soll ein größeres „Miteinander“ geschaffen werden sowie mehr auf die einzelnen Lebenssituationen von den Leistungsempfängern eingegangen werden.
Es ist jedoch zu empfehlen, dass Sie aufgrund der Neuerungen, jeglichen Bescheid durch einen Anwalt prüfen lassen. Der Anwalt kann Ihnen genau sagen, ob Ihr Leistungsbescheid korrekt ist und selbstverständlich bei Fehlern des Bescheides, rechtliche Schritte einleiten.
Jobcenter Sanktionen bei tausenden von Bürgergeld Bezieherinnen und Beziehern sind rechtswidrig. Diese Sanktionen resultieren oft aus ebenfalls rechtswidrigen Eingliederungsvereinbarungen. Die formellen Anforderungen an Eingliederungsvereinbarungen und Sanktionen sind hoch und werden von den Jobcentern oft nicht eingehalten. Prüfen Sie hier Ihre Sanktion beim Rechtsanwalt Sozialrecht…
Tausende von Bürgergeld Bescheiden sind rechtswidrig, weil das Jobcenter Sie fälschlicherweise als Bedarfsgemeinschaft einordnet. Dadurch erhalten Sie verminderte Leistungen. Beispiel: Nicht jede Beziehung zwischen Mann und Frau ist eine Bedarfsgemeinschaft. Oft haben Sie es in der Hand ob Sie eine Bedarfsgemeinschaft sind oder nicht. Prüfen Sie Ihre Bedarfsgemeinschaft jetzt…
Fordert das Jobcenter Geld von Ihnen? Das Jobcenter fordert aktuell von tausenden Bürgergeld Bezieherinnen und Beziehern auch mittels Inkassofirmen (Mahnungen) Geld zurück. Nach Jahren wissen die Betroffenen gar nicht um welche Forderung es sich handelt. Oft sind die alten oder auch aktuellen Bescheide – sogenannte Aufhebungs- und Erstattungsbescheide- rechtswidrig. Wir wissen wie Sie sich wehren können. Prüfen Sie die Rechtmäßigkeit der Rückforderung jetzt…
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Wenn Sie vom Arbeitgeber gekündigt oder abgemahnt wurden, garantieren wir Ihnen einen Termin bei einem Rechtsanwalt im Arbeitsrecht innerhalb kürzester Zeit. Beachten Sie die Klagefrist von drei Wochen bei Kündigungsschutzklagen. Kurzfristigen Termin mit vereinbaren…
Die Rechtsberatung im Arbeitsrecht ist für Arbeitnehmer im Rahmen der Beratungshilfe (BerHG) immer kostenlos. Die Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgt, wenn möglich, im Rahmen von Prozesskostenhilfe. Alle Information zum Kündigungen, Kurzarbeit und anderen Themen finden Sie auf unser Arbeitsrechtsdomain: Alle Information zum Arbeitsrecht
Viele Kündigungen sind unwirksam, weil zwingende Formvorschriften nicht eingehalten wurden. Hat der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen, bedeutet dies also noch lange nicht, dass damit das Arbeitsverhältnis auch tatsächlich beendet ist. Informationen vom Rechtsanwalt zu unwirksamen Kündigungen…
Wir helfen Familien die in Not geraten sind. Bei Scheidungen, Sorgerecht und Umgangsrecht steht Anwältin im Familienrecht Astrid Ackermann an Ihrer Seite. Wir bieten Ihnen unsere langjährige Erfahrung an. Alle Information zum Familienrecht
Kanzleigründer & Geschäftsführer
Rechtsgebiete:
Rechtsanwalt im Sozialrecht. Strafrecht und Medienrecht
„Ziel meiner Tätigkeit als Geschäftsführer und Kanzleigründer ist es, Rechtsdienstleistungen allen Menschen unabhängig vom Einkommen anzubieten. Selber war ich Hartz IV Empfänger nach dem Studium. Diese Erfahrung war prägend. Deshalb bin ich mit ganzem Herzen Anwalt im Sozialrecht.”
Anwalt im Sozialrecht und Arbeitsrecht
Rechtsgebiete:
Rechtsanwalt Sozialrecht und Arbeitsrecht. Spezialisiert auf Arbeitslosengeld – Bürgergeld.
„Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.”
Anwältin für Familienrecht
Rechtsgebiete:
Familienrecht, Sozialrecht
„Eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit, sowie mein fundiertes Fachwissen bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Vertretung meiner Mandanten. Lebensmotto: ‚Die Sache hinter der man steht, hundertprozentig zu vertreten.”
Fachanwältin für Sozialrecht
Rechtsgebiete: Sozialrecht (spezialisiert auf Arbeitslosengeld, Bürgergeld (Hartz IV) & Grundsicherung)
„Als Fachanwalt für Sozialrecht in Berlin helfe ich vielen Mandanten seit Jahren vertrauensvoll und erfolgreich gegenüber dem Jobcenter in Berlin. Ich betreue seit 2008 hauptsächlich Hartz IV Fälle. Diesen Erfahrungsschatz nutze ich fortlaufend für meine Mandanten.”